Der Bayerische Ministerrat hat am 11. Januar beschlossen, dass die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 09.Februar verlängert wird.
Die 15. BayIfSMV wird zugleich mit Gültigkeit ab 12.01.2022 in einigen Punkten, die auch den Tennissport betreffen, angepasst:
- Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies im Gleichklang mit dem letzten MPK-Beschluss bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung).
- Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
- Die Ausnahme von 2G in der Gastronomie, im Beherbergungswesen sowie bei sportlicher Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt und soll auch künftig gelten.
Alle weiteren derzeit gültigen Regelungen und Corona-Infos erhalten Sie stets aktuell hier: https://www.btv.de/de/aktuelles/corona.html
Quelle: btv.de