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„Light-Lockdown“ zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie im November

Nun steht nach Vorlage der >>8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung fest, wie der Tennissport betroffen ist. Die gute Nachricht vorweg: Es darf unter Einschränkungen weiterhin Tennis gespielt werden!

Denn die Ausübung von Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand erlaubt (§10). Vielen Dank an alle in der Politik und im BTV, die zu diesem grundsätzlich positiven Ergebnis für alle Tennisspieler in Bayern beigetragen haben! Da jedoch Kontaktbeschränkungen gelten und Veranstaltungen aller Art nicht erlaubt sind, muss auch der Tennissport Abstriche hinnehmen.

Was bedeuten die Beschlüsse für den bayerischen Tennissport vom 02. bis 30. November 2020? Hier die wichtigsten Punkte als Auszug vom BTV zum 31.10.2020:

1. Tennisanlagen
Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden – so zum Beispiel Tennishallen oder Allwetter-Tennisplätze. Die Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt. Umkleiden und Toiletten können unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.

2. Trainings- und Spielbetrieb
Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebenso die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren. Diese Regelungen gelten auch für ganzjährig bespielbare Allwetterplätze im Freien.

3. Winterrunde
Im November sind bayernweit mehr als 1.250 Begegnungen der BTV-Winterrunde 2020/21 geplant. Alle Begegnungen ab 2. November entfallen und werden von den jeweiligen Verantwortlichen der Winterrunden im Zeitfenster Januar bis April 2021 neu angesetzt. Wir bitten daher die Vereinsverantwortlichen und Mannschaftsführer von selbstständigen Verlegungen der November-Begegnungen unbedingt abzusehen. Die Veröffentlichung der Neu-Terminierung der November-Begegnungen erfolgt nicht vor Mitte Dezember 2020.

Alle weiteren Infos findet Ihr hier!